Am 06. April 2016 hat der DNV GL eine überabeitete Richtlinie zum Weiterbetrieb von On- und Offshore Windenergieanlagen über 20 Jahre hinaus veröffentlicht. Neben den sogenannten Standards, die unter der Nummer DNVGL-ST-0262 geführt werden, wurde auch eine dazugehörige Servicespezifikation mit der Nummer DNVGL-SE-0263 erarbeitet. Die Grundlage dieser neuen Richtlinie basiert auf der im Jahr 2009 veröffentlichten GL Richtlinie zum Weiterbetrieb. Der DNV GL zeigt den Betreibern drei Wege auf, um zu untersuchen, ob und wie lange ein Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 20 Jahren technisch noch möglich ist. Die Grundlage für alle drei Nachweisverfahren ist die Inspektion der Windenergieanlage.

  • Vereinfachter Nachweis: Diese Methode richtet sich in erster Linie an Betreiber, die nur einen eingeschränkten Zugang zur technischen Dokumentation haben. Im analytischen Teil wird die mögliche Laufzeitverlängerung ermittelt.
  • Detaillierter Nachweis: Bei dieser Methode wird die Anlage genauer betrachtet. Sie richtet sich an Betreiber und insbesondere an Hersteller, wenn der vollumfängliche Zugang zur technischen Dokumentation der Anlage gegeben ist. Auch hier wird die mögliche Laufzeitverlängerung ermittelt.
  • Probabilistischer Nachweis: Bei dieser Methode werden zusätzliche Berechnungsmethoden verwendet, um das Potential für eine Laufzeitverlängerung noch besser auszuschöpfen. Sie ist besonders für große Onshore- und Offshore-Windparks interessant.

Beide Dokumente sind kostenlos auf der Homepage des DNV GL verfügbar.

 

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